Geschäftsordnung der BAG Frauenpolitik

Beschlossen auf der BAG-Tagung am 15.09.2000 in Katlenburg.

Mitglieder in der BAG sind:

  • jeweils zwei von den LAGen bestätigten delegierten Frauen (in den Ländern, in denen keine LAG existiert, entsendet der Landesvorstand)

  • jeder Landesverband kann zusätzlich aus seiner Landtagsfraktion eine Frau entsenden

  • die frauenpolitische Sprecherin des Bundesvorstandes

  • eine Delegierte der BAG Lesbenpolitik

  • die Bundesfrauenreferentin

  • die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion

  • die Frauenreferentin der Bundestagsfraktion

  • die frauenpolitische Sprecherin der Europafraktion

  • eine von der Grünen Jugend delegierte Frau

  • eine Delegierte der BAG Lesbenpolitik

  • bis zu vier von der BAG Frauenpolitik zu wählende Frauen, die bevorzugt aus Landesverbänden kommen, die keine Landtagsfraktion haben. Der Antrag zur Aufnahme wird von den Delegierten des entsendenden Landesverbandes bei den Sprecherinnen der BAG Frauenpolitik gestellt. Die Aufnahme wird von der BAG Frauenpolitik bestätigt.

Beratende Mitglieder in der BAG sind:

  • die Landesfrauenreferentinnen

Ständige Gäste sind bis zu sechs Frauen, die auf Antrag der BAG Sprecherinnen von der BAG Frauenpolitik am Anfang des Jahres gewählt werden.

Gäste sind bis zu sechs Frauen, die von den Sprecherinnen der BAG Frauenpolitik einmalig eingeladen werden.

Zusätzliche Gäste sind Frauen, die „kostenneutral“ (sprich: auf eigene Kosten) auf Einladung der BAG Frauenpolitik anwesend sind. Die Anzahl dieser zusätzlichen Gäste ist nicht limitiert.

Stimmberechtigt in der BAG Frauenpolitik sind alle Mitglieder.

Mitglieder der BAG Frauenpolitik können In Ämter gewählt werden.

Ständige Gäste der BAG Frauenpolitik können ebenfalls in Ämter gewählt werden. Die Mitgliedschaft in der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN ist hierfür Voraussetzung. Für die Wahl ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.