Positionspapier/Konzept Eigenständige Existenzsicherung

Beschluss vom Oktober 2012 in Nürnberg

Lebensverwirklichung statt Rollenmuster:
Für ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept der eigenständigen Existenzsicherung

Grüne machen sich stark für die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und das Aufbrechen stereotyper Rollenbilder. Wir wirken auf eine Umgestaltung der Gesellschaft im privaten, öffentlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereich hin. Unser Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von Geschlechterstereotypen frei zu entscheiden, wie sie leben wollen. Die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist dabei ein konsequenter und längst überfälliger Schritt. Die Erwerbsbiografien von Frauen sind, häufiger als bei Männern, durch Auszeiten zugunsten z.B. der Familienarbeit unterbrochen. Diese Unterbrechungen basieren oft auf stereotypen Rollenzuschreibungen und gesellschaftlicher Benachteiligung. Eigenständige Existenzsicherung heißt für uns: jede und jeder muss die Möglichkeit haben einen eigenen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu erwirtschaften und hat ein Recht auf soziale Sicherung unabhängig von einer Bedarfsgemeinschaft. Das ist eine Pflicht, auch zur Eigenverantwortung, aber auch ein Recht, für dessen Durchsetzung dringend die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.

PartnerInnen, Kinder, Arbeitswelt – Frauen stehen in vielerlei Beziehungen. Oft werden sie noch als vom Mann abgeleitete Wesen ohne eigene Ansprüche gesehen – auch in der Politik. Die gesellschaftliche Realität und der eigene Anspruch von Frauen an die Gestaltung ihres Lebens hat sich aber längst verändert. Schon lange ist die klassische Kernfamilie im Rahmen einer Ehe durch individuelle Lebenskonstellationen ergänzt und weiterentwickelt worden. Frauen wollen gleichberechtigte PartnerInnenschaften, Kinder und ein erfüllendes Berufsleben so erreichen können, dass sie ihre Eigenständigkeit nicht verlieren.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen mehr sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Beschäftigung für Frauen, bei gleichzeitig verbesserter Absicherung von Phasen der „Auszeit“. Phasen der Nichterwerbstätigkeit oder Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege, anderweitigen sozialen Aufgaben, Bildung oder für Zeit für sich selbst führen derzeit zu langfristigen Nachteilen, die oft nicht mehr auszugleichen sind. Dafür sind fehlende gesetzliche Bestimmungen zu Rückkehrrechten nach Auszeiten wie Sabbaticals, ein fehlendes Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach Reduzierung auf Teilzeit, genauso wie das Ehegattensplitting, die Mitversicherung und nicht sozialversicherungspflichtige Minijobs verantwortlich. Diese wollen wir streichen und stattdessen die existenzsichernde, eigenständige und unabhängige Absicherung aller fördern, zugleich aber familien- statt ehefördernde Rahmenbedingungen setzen. Hier müssen daher Rechtssicherheit und Kompensationsmöglichkeiten geschaffen werden, da in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen in ihren Auswirkungen oft nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Kumulative Wirkungen für dieselben Gruppen sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso geht es darum, familiäre Aufgaben geschlechtergerechter zu verteilen und auch hierfür ordnungspolitische Anreize zu setzen.

Damit gehen wir ein zentrales Modernisierungs- und Reformprojekt an – nicht nur für Frauen sondern für die ganze Gesellschaft. Wir brauchen ein konsistentes Vorgehen, das sich am Lebensverlauf der Menschen orientiert und müssen widersprüchliche Signale des Sozial- und Steuersystems beenden. Die BAG Frauenpolitik von Bündnis 90/ Die Grünen will gemeinsam mit der bündnisgrünen Bundestagsfraktion und anderen Gremien der Partei in diesem Sinne tätig werden. Nur als Gesamtkonzept kann eine eigenständige Existenzsicherung einen nachhaltigen Vorteil für Frauen bringen!

Weibliche Erwerbsbiografien vervielfältigen!

Finanzielle Ungleichheiten von Frauen und Männern, die sich bis zum Lebensende auswirken, beginnen nicht erst im Job. Bereits die Berufswahl stellt die entscheidenden Weichen. Trotz guter Bildungsabschlüsse und umfangreicher Informationsmöglichkeiten wählen junge Frauen immer noch überdurchschnittlich oft sogenannte „Frauenberufe“ im sozialen Bereich, die einhergehen mit schlechterer Bezahlung und geringeren Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Berufe sind gesellschaftlich sehr wichtig, aber enorm unterbewertet. Unser Ziel ist deshalb diese Berufe aufzuwerten, auch finanziell und durch gezielte und gendersensible Berufsberatung mehr Männer in diese Berufsfelder zu bekommen.

Zusätzlich wollen wir das Berufswahlspektrum für Frauen erweitern. Insofern ist eine frühzeitige Reflexion von Gendergesichtspunkten in der Berufsberatung maßgeblich. Um gewerblichtechnisch oder naturwissenschaftlich ausgerichtete Berufe stärker in das Blickfeld zu rücken, ist der bundesweite Girls‘Day ein Schritt in die richtige Richtung. Die Girls‘ Day-Akademien, die die eintägige Aktion auf ein ganzes Jahr verstetigen und ganzjährige Berufsfelderkundungen in den Schulen ermöglichen, wollen wir als sinnvolle Erweiterung stärker fördern.

Darüber hinaus ist die Gendersensibilisierung von BerufsberaterInnen unabdingbar. Berufsberatungsangebote müssen auf die Individualität jeder Person eingehen, anstatt Mädchen und Jungs zu rollenspezifischen Praktika oder Berufswegen zu raten.

Gerade bei Berufsunterbrechungen kommt einer Weiter- und Fortbildung ein großer Stellenwert zu, um den Einstieg ins Erwerbsleben wieder zu schaffen. Nur wenn Frauen ihr berufliches Fundament sicher legen und im Laufe des Lebens weiter ausbauen können, ist die Existenzsicherung eigenständig und nachhaltig. Finanzielle Förderungen für berufliche Weiterbildung, die fachliche Kenntnisse vertieft und erweitert, sollte nicht auf das Spektrum des Ausbildungsberufes beschränkt bleiben. Auch Angebote, die arbeitsmarktrelevante Querschnittskenntnisse vermitteln, unabhängig davon, ob Frauen im Beruf stehen, sich in der Familienphase befinden oder arbeitssuchend sind, müssen gefördert werden. Zudem sollten Weiterbildungsangebote, die Frauen auf dem Weg zum beruflichen Erfolg bzw. in Führungspositionen stärken (bspw. Verhandlungstechniken, Selbstbehauptung, Rhetorik, Finanzen, Präsentation), besonders unterstützt werden.

100 Prozent Ertrag für 100 Prozent Leistung!

Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer auch bei gleichwertiger Arbeit. Das sogenannte Gender Pay Gap liegt in Deutschland stabil bei 22-23 Prozent. Das hat viele Ursachen und viele dieser Ursachen gründen auf dem überkommenen Modell des Haupternährers und der weiblichen Zuverdienerin. So werden zum einen frauenspezifische Berufe oft nicht ihren tatsächlichen Anforderungen gemäß bewertet und bezahlt. Hier sehen wir die Tarifpartner in der Pflicht zu diskriminierungsfreien Bewertungen zu kommen. Aber auch für die Wirtschaft brauchen wir klare Vorgaben z.B. durch ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft, das ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung beinhaltet, damit nicht die einzelne Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber klagen muss. Nur so können alte Denk- und Verhaltensmuster überwunden werden. Außerdem brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, davon würden vor allem Frauen profitieren.

Trotz aller Selbstverpflichtungen und öffentlichen Zusagen verwehren Unternehmen Mitarbeiterinnen nach wie vor viel zu oft den Weg in Führungspositionen. Es muss also endlich ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft umgesetzt werden, um die Entgelt- und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten. Durch das Gleichstellungsgesetz werden Betriebe zu Maßnahmen der Gleichstellung verpflichtet, da sich bis jetzt freiwillig nichts bewegt hat. Zudem wollen wir eine gesetzlich festgelegte Quote für Aufsichtsräte und Vorstände, um gläserne Decken zu durchbrechen und Frauen auch in Entscheidungspositionen gleichberechtigt zu beteiligen. Doch nicht nur im Angestelltenverhältnis muss es Frauen ermöglicht werden, ihre eigene Existenz (auch mit Familie) zu sichern. Mehr Unterstützung bei Existenzgründungen durch Frauen ist ebenfalls nötig. Diese bergen ein großes Potential: Frauen sind gute Unternehmerinnen, sie scheitern seltener bei Existenzgründungen als Männer. Trotzdem ist der Anteil derjenigen, die diese Art der Existenzsicherung wählen, noch relativ gering. Frauen wird beim Schritt in die berufliche Selbstständigkeit bzw. bei Unternehmensgründungen größeres Risikobewusstsein unterstellt, sie erhalten weniger Kapitalmittel, kombinieren deswegen oftmals Selbstständigkeit mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit. So sind Beratungsangebote und Kreditförderungen zu verbessern. Weibliche Gründerinnen werden durch die geplante Kürzung des Gründungszuschusses stärker benachteiligt als Männer.

Kinder und Karriere!

Immer mehr Frauen entscheiden sich dazu, immer später Kinder zu bekommen. Die Vorstellung davon, wie Berufstätigkeit oder Karriere mit Kindern gut kombiniert werden kann und dass dazu auch Unterstützung in Anspruch genommen werden kann, ist bei jungen Frauen selten. Es dominiert ein Gefühl der Verunsicherung. Oftmals stoßen Frauen, die sich für ein Kind bzw. Kinder entscheiden, gerade in der freien Wirtschaft auf Schwierigkeiten bei ihren ArbeitgeberInnen. Zusätzlich wird in vielen Fällen der Rückzug vom Beruf gewählt, um dem Partner die Möglichkeit zu geben, beruflich aufzusteigen. Das ist im Hinblick auf das Familieneinkommen eine scheinbar vernünftige Entscheidung. Da Frauen häufig weniger verdienen und das Ehegattensplitting eine ungleiche Einkommensverteilung zwischen den Partnern belohnt, werden eigene Wünsche zur beruflichen Weiterentwicklung oft zurückgestellt. Dies steht im Widerspruch zur eigenständigen Existenzsicherung und führt in Bezug auf staatliche Leistungsansprüche zu langfristigen Nachteilen, die sich vor allem bei Verlust des Partners oder Scheidung und im Alter bei der Rente niederschlagen.

Eine eigenständige Existenzsicherung, die sich an dem Leitbild eines inklusiven Arbeitsmarktes orientiert, kann nur in Kombination mit ausreichender, flexibler und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung funktionieren. Statt das Betreuungsgeld zu finanzieren, bedarf es genügend KiTa-Plätze, die durch flexible Betreuungszeiten den Eltern eine erfüllende Berufstätigkeit und Familienleben ermöglicht.

Nicht zuletzt müssen auch Betriebe ihre Angestellten dabei unterstützen, ihr Familienleben aufrechtzuerhalten. Denn nicht zuletzt sind es häufig ArbeitgeberInnen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhindern. Die Betriebskultur muss offen sein für familiäre Verantwortung ihrer MitarbeiterInnen auf allen Funktionsebenen, so dass Mütter und Väter in Elternzeit gehen können, ohne dadurch innerbetriebliche Nachteile zu erfahren. Auch Maßnahmen in der Zeitpolitik der Betriebe sind notwendig – eine ständige Verfügbarkeit lässt sich nicht mit Familienarbeit vereinbaren. Neben Betriebskindergärten sind einfache Umstellungen von Voll- auf (große) Teilzeit nötig für eine unkomplizierte Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens. Dazu zählt auch ein erleichterter beruflicher Wiedereinstieg sowie das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach Erziehungs- oder Pflegezeiten.

Eigenständigkeit in Steuer- und Sozialpolitik!

Derzeit sind die deutsche Steuer- und Sozialpolitik widersprüchlich. Auf der einen Seite werden Anreize für einen Ausstieg oder Reduzierung von Erwerbstätigkeit gesetzt, wie z.B. durch das Ehegattensplitting oder die kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung – und zwar allein an die Voraussetzung der Ehe gebunden. Nicht berücksichtigt wird, ob Kinder zu versorgen sind oder nicht. Auf der anderen Seite fordert beispielsweise das Unterhaltsrecht eine zügige finanzielle Eigenständigkeit der Geschiedenen. Problematisch dabei ist, dass die in der PartnerInnenschaft gemeinsam getroffenen Entscheidungen – beispielsweise, dass die Frau ihre Erwerbstätigkeit für längere Zeit unterbricht und danach reduziert – bei einer Scheidung zu erheblichen Nachteilen einseitig für die Frau führen. Entscheidungen, die in einer Lebensphase getroffen werden, lassen sich aber in ihren langfristigen Auswirkungen häufig nicht mehr rückgängig machen. Einkommenseinbußen und fehlendes berufliches Fortkommen aus Gründen der Erwerbsunterbrechung, z.B. für Kinderbetreuung, sind in späteren Jahren nicht wieder einzuholen. Darüber hinaus belohnt unser Sozial- und Steuersystem letztlich hohe Einkommensunterschiede zwischen EhepartnerInnen und zementiert traditionelle Rollenbilder. Es ignoriert dabei die Vielfalt von Familienformen und Lebensstilen.

Besonders benachteiligt werden dabei Mütter, die sich von ihren (Ehe-)Partnern trennen oder scheiden. 90 Prozent aller Einelternfamilien bestehen aus alleinerziehenden Müttern mit Kind(ern), der Anteil alleinerziehender Väter ist rückläufig. Das bedeutet auch, dass es zumeist Mütter sind, die aufgrund von Ehegattensplitting, und Mitversicherung in der PartnerInnenschaft sowie und geltendem Unterhaltsrecht Schwierigkeiten haben, nach einer Trennung oder Scheidung ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder zu sichern. Alleinerziehende tragen jedoch gleichzeitig die Hauptverantwortung für den Lebensunterhalt der Familie, in finanzieller wie in sozialer Hinsicht.

Statt einer kostenlosen Mitversicherung fordern wir eine BürgerInnenversicherung, in welcher alle versichert sind und in die alle je nach Einkommen einzahlen. Anstelle des Ehegattensplittings setzen wir auf Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Damit wird jedes Einkommen der PartnerInnenschaft jeweils einzeln besteuert, was im Gegensatz zum jetzigen Modell für das geringere Einkommen vorteilhaft ist. Zeitgleich wird die PartnerInnenschaft bei sehr ungleichen Einkommen stärker besteuert als bisher. Hierdurch steigen die Anreize, dass der/ die PartnerIn, der/ die bisher weniger verdient (z.B. aufgrund von Minijob oder Teilzeit), mehr arbeitet und dadurch auch mehr verdient. Trotzdem kann diese Änderung bei verheirateten Eltern zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Diese wollen wir unter anderem durch die Einführung der Kindergrundsicherung, d.h. der individuellen Auszahlung einer finanziellen Leistung für Kinder, abfedern.

Familienphasen als Chance statt als Sackgasse!

Unsere Vision einer geschlechtergerechten Gesellschaft baut darauf auf, dass Frauen und Männer ihren Lebensunterhalt grundsätzlich unabhängig von PartnerInnenschaft und auch grundsätzlich unabhängig von dauerhaften staatlichen Transferleistungen sicherstellen können. Wir erkennen aber an und wollen auch unterstützen, dass sowohl Frauen als auch Männer über den Lebensverlauf betrachtet Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit haben können und sollen. Diese sollten in einer geschlechtergerechten Gesellschaft aber nicht vom Geschlecht abhängen, sondern möglichst zwischen den Geschlechtern gleichverteilt sein. Dies ist heute noch nicht der Fall. Nach wie vor werden Erwerbsunterbrechungen wegen familiärer Aufgaben wie Kindererziehung und häuslicher Pflege hauptsächlich von Frauen wahrgenommen. Sie verzichten damit auf Erwerbstätigkeit und so auf eine eigenständige Existenzsicherung. Wir halten dies für gesellschaftlich wertvolle Tätigkeiten. Für Familienphasen in begrenzter Zeit soll es nach wie vor ein Eltern- oder Pflegegeld geben, genauso wie eine Anerkennung der Auszeiten in der Rente und der berufliche Wiedereinstieg muss erleichtert werden – und zwar für Frauen und Männer.

Ein erster Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Aufteilung von Familien- und Sorgearbeit ist durch die Einführung der so genannten Vätermonate innerhalb der Elternzeit gelungen. Mittlerweile nimmt jeder vierte Vater seinen Anspruch darauf wahr. Allerdings ist es heute noch so, dass 76 Prozent derjenigen Väter, die in Elternzeit gehen, nur die für die volle Auszahlung notwendigen zwei Monate Elternzeit nehmen. (Demgegenüber pausieren 90 Prozent der Mütter, die Elternzeit nehmen, für 12 Monate!) Der nächste Schritt muss daher eine Annäherung der Regelung an eine paritätische Verteilung sein. Wir fordern die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen daher auf, eine Reform des Elterngeldes zu erarbeiten, die Anreize für eine paritätische Elternzeit während der Zeit des Elterngeldbezugs setzt, die aktuellen Fehlanreize gegen gleichzeitiges Teilelterngeld überwindet und sicherstellt, dass der Anspruch auf mindestens 12 Monate auch für Paare, die nur über ein geringes gemeinsames Einkommen verfügen, gewährt bleibt.

Altersarmut von Frauen stoppen!

Neben Familienzeiten und Ehrenamt gibt es weitere Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit: Erwerbsarbeitslosigkeit und Rente. Die aktuellen Regelungen im Falle von Erwerbsarbeitslosigkeit sind insbesondere für unverheiratete Paare unhaltbar. Genauso, wie unverheiratete Paare (und nach unseren Vorstellungen ebenso verheiratete Paare) nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit besteuert werden (sollen), muss das gleiche für den Fall der Erwerbsarbeitslosigkeit gelten. Jede und jeder hat unabhängig von der partnerInnenschaftlichen Situation, in der er oder sie sich befindet, Anspruch auf die Sicherung des individuellen sozio-ökonomischen Existenzminimums. Die Bedarfsgemeinschaften gehören daher dringend abgeschafft! Durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften innerhalb des ALG II, werden doppelte Abhängigkeiten geschaffen, zum einen vom Staat, der Einblick in privateste Verhältnisse erhält und zum anderen von der/ dem (erwerbstätigen) PartnerIn, der/ die vom Staat für die Finanzierung der/ des (erwerbslosen) Frau/ Mannes zuständig erklärt wird. Heute sind es in den weit überwiegenden Fällen Frauen, die so von ihren Partnern abhängig gemacht werden. Nur durch die Auflösung dieser Abhängigkeiten werden Frauen, die sich ohnehin in einer schwierigen Situation befinden, befähigt, unabhängig zu agieren.

Wir wollen, dass sowohl Frauen als auch Männer in ihrem Erwerbsleben genügend Möglichkeiten haben, eigenständige Rentenansprüche, die oberhalb des Existenzminimums liegen, zu erwerben. Den Trend, dass die Altersarmut von Frauen weiterhin steigt und ihre Renten generell geringer ausfallen als die von Männern, wollen wir stoppen. Der Pension Pay Gap lag 2007 bei knapp 60 Prozent, d.h. Frauen bekommen durchschnittlich 40 Prozent der Rente von Männern (berechnet auf Grundlage von eigenen, d.h. nicht durch die Ehe abgeleiteten, Rentenansprüchen). Um dies zu ändern, muss die Frauenerwerbstätigkeit außerhalb von der Rentenfalle Minijob gefördert werden und qualitativ gute und quantitativ ausreichende Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Wir stehen für den Rentenanspruchserwerb in Kinderbetreuungsphasen, Erwerbsarbeitslosigkeit und Pflege.

Dies hilft allerdings nur heute noch relativ jungen Frauen. Für heutige Rentnerinnen oder Frauen, die in näherer Zukunft in Rente gehen, brauchen wir andere Lösungen. Daher ist die Einführung einer Garantierente oberhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums unabdingbar. Reformiert werden muss zudem die Hinterbliebenenrente, die ebenso wie das Ehegattensplitting auf einem Familien- und Gesellschaftsmodell des letzten Jahrhunderts beruht. Heute erhalten nur noch wenige Witwen für die Zeit nach dem Tod des Ehemanns weiterhin einen Großteil seiner Rente. Dies ist im aktuellen System auch notwendig, da viele Witwen kaum oder keine eigenständige Ansprüche erworben haben. Nach einer Übergangszeit und in dem Maße wie der tatsächliche Erwerbsumfang der Frauen sich erhöht, sowie der Einführung der Garantierente, muss diese Regelung allerdings wegfallen.

Auch ehrenamtliches Engagement sollten für beide Geschlechter möglich sein und dürfen nicht dazu führen, dass später nicht-existenzsichernde Rentenansprüche die Folge sind. Hier sind Staat und Wirtschaft gefordert. Eine (steuerfinanzierte) Garantierente oberhalb des Existenzminimums ist ein Teil der Lösung. Aber auch kreative Ansätze, z.B. dass ArbeitgeberInnen MitarbeiterInnen für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen und trotzdem volle Sozialleistungen finanzieren, müssen entwickelt und durch staatliche Anreize und Rahmenbedingungen befördert werden.

Den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft festlegen

Grüne Konzepte haben die vielen Stränge der eigenständigen Existenzsicherung immer wieder aufgenommen, doch nicht immer miteinander verbunden. Wir sind uns im Ziel einig, aber nicht immer über die Wege dorthin. Wir müssen zentrale Punkte konkretisieren und nachvollziehbar machen, wie wir unser Ziel erreichen wollen.

Zu vielen Handlungsfeldern gibt es noch keine ausreichend konkreten Antworten. Wir sind uns einig, dass wir das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung umwandeln wollen. Einigkeit besteht auch, dass wir eine Kindergrundsicherung brauchen und die Minijobs dringend reformbedürftig sind, bzw. abgeschafft werden müssen. Die konkreten Konzepte dazu müssen wir noch vor der Bundestagswahl miteinander abstimmen. Auch im Bereich der Umgestaltung der Arbeitswelt fehlt es noch an gendersensiblen Ideen und Umsetzungsstrategien. Gesetzliche Regelungen über Rückkehrrechte nach Teilzeitphasen und Sabatticals sind ein erster Schritt zur Umsetzung zeitgemäßer Arbeitsstrukturen. Auch für Männer wäre es dadurch leichter, sich in beiden Lebensbereichen gleichberechtigt beteiligen zu können. Unser Ziel bleibt es, dass sich beide PartnerInnen unabhängig voneinander in allen Lebenslagen absichern können. Das heißt u.a. das Ende von Bedarfsgemeinschaften bei Erwerbslosigkeit und die konsequente Einführung eigenständiger Leistungsansprüche. Wir wollen gemeinsam mit Fraktion und anderen Gremien der Partei daran arbeiten, einen Stufenplan zu entwickeln, der festlegt, wie eine konsistente Gleichstellungspolitik konkret gestaltet werden muss, um die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu verwirklichen.


Beschlossen am 13.10.2012 in Nürnberg

Verwandte Artikel